Mazelle Creativ Studio – AGB Mazelle – Fotostudio & Creative Studio

MAZELLE – Internationales Creative Studio

Visuelle Exzellenz für Marken, Menschen und Momente

Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Mazelle Creativ Studio“

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mazelle Photography Fotostudio® / Mazelle Creativ Studio

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Mazelle Photography Fotostudio® / Mazelle Creativ Studio (nachfolgend „Fotostudio“ genannt), insbesondere in
den Bereichen Fotografie, Film, Bildbearbeitung, Composings, KI‑gestützte Bildverarbeitung, Workshops und
Lizenzierung von Bild‑ und Videomaterial.

(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn,
das Fotostudio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen Verträge, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf.

§ 2 Auftragsproduktionen (Foto, Film, Bildbearbeitung, Composing, KI‑Bearbeitung)

(1) Ein Vertrag über eine Auftragsproduktion kommt durch Angebot des Fotostudios und Annahme durch den
Auftraggeber zustande. Auftragsproduktionen umfassen insbesondere Fotoaufnahmen, Filmproduktionen, digitale
Bildbearbeitung, Retusche, Composings, KI‑gestützte Bildgenerierung sowie sonstige kreative Leistungen.

(2) Soweit das Fotostudio Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion
Kostenerhöhungen ein, informiert das Fotostudio den Auftraggeber, sobald erkennbar ist, dass die ursprünglich
veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % überschritten werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall über die
Fortführung des Auftrags entscheiden.

(3) Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die das Fotostudio nicht zu vertreten hat
(z. B. Verzögerungen durch den Auftraggeber, organisatorische Probleme, Witterung, technische Hindernisse),
entsteht ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars oder durch eine
angemessene Erhöhung eines vereinbarten Pauschalhonorars.

(4) Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen liegt im Ermessen des Fotostudios, sofern keine
ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden. Reklamationen bezüglich Bildauffassung, Stilistik,
Farbgebung, Perspektive, Retusche, Composings oder künstlerischer Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern keine
verbindlichen Vorgaben bestehen.

(5) Das Fotostudio ist berechtigt, zur Durchführung der Produktion erforderliche Leistungen Dritter (z. B. Models,
Visagisten, Assistenten, Kameraleute, Drohnenpiloten, Ton, Licht, Requisiten, Locations) im Namen und mit
Vollmacht sowie für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Auftrags erforderlich ist.

(6) Die Auswahl der Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch das Fotostudio. Eine Herausgabe von Rohdaten
(RAW‑Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht.

(7) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund
höherer Gewalt, Krankheit, technischer Ausfälle oder unvorhersehbarer Umstände begründen keine Haftung für
Folgeschäden.

(8) Zusatzleistungen wie High‑End‑Retusche, Composings, KI‑Verarbeitung, Farblooks, Layouts, Drucke,
Online‑Galerien, Datenarchivierung oder Sonderformate werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich
Bestandteil des Auftrags sind.

(9) Sind dem Fotostudio innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen
zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

§ 3 Lizenzierung von Stock‑Material (Fotos, Footage, KI‑Material)

(1) Bei der Lizenzierung von Stock‑Material räumt das Fotostudio dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den
lizenzierten Werken ein.

(2) Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart
wurde, erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(3) Jede Weitergabe an Dritte, Unterlizenzierung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig
und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Das Fotostudio kann verlangen, als Urheberin genannt zu werden.

(5) Es gelten ergänzend die Regelungen zu Nutzungsrechten in § 4.

§ 4 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Modell‑ und Persönlichkeitsrechte

(1) Sämtliche vom Fotostudio erstellten Werke (Fotografien, Filme, Composings, KI‑Bilder, Layouts, Texte,
Konzepte) sind urheberrechtlich geschützt (§§ 2, 7, 15, 16, 17, 19a, 23, 72 UrhG).

(2) Der Auftraggeber erwirbt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nur ein einfaches, nicht
übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den konkret vereinbarten Zweck, in dem vereinbarten
Umfang, Medium und Zeitraum.

(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung (z. B. weitere Medien, längere Laufzeiten, größere Reichweiten, zusätzliche
Sprachen, zusätzliche Länder) ist gesondert zu vergüten und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.

(4) Exklusive Nutzungsrechte, räumlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte, Sperrfristen oder
medienübergreifende Exklusivrechte müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden und führen in der Regel zu
einem Honoraraufschlag.

(5) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotostudios sind insbesondere untersagt:

  • Downloads, Kopien, Screenshots, Bildschirmfotos
  • Speicherung, Archivierung, Weitergabe, Uploads, Re‑Uploads
  • Nutzung in sozialen Medien, Messengern, Foren, Apps oder Plattformen
  • Bearbeitung, Retusche, Filter, Composings, KI‑Verarbeitung oder sonstige Weiterverarbeitung
  • private, gewerbliche, redaktionelle oder behördliche Nutzung ohne Lizenz
  • Nutzung in internen oder externen Datenbanken, Archiven oder Medienbibliotheken
  • Abzeichnen, Nachstellen, Nachfotografieren oder Motivübernahme

(6) Aufnahmen von Personen unterliegen neben dem Urheberrecht auch dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten
Personen. Veröffentlichungen erfolgen nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen oder vertraglichen
Vereinbarungen.

(7) Modelle, die mit dem Fotostudio unter Vertrag stehen, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des
Fotostudios auf fremden Websites, Social‑Media‑Profilen, Plattformen oder in Print‑/Onlinemedien veröffentlicht
oder weiterverwendet werden.

(8) Jede erlaubte Veröffentlichung hat mit einem deutlich zuordenbaren Urhebervermerk zu erfolgen: © Mazelle Photography Fotostudio®

(9) Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis wirksam.

(10) Unerlaubte Nutzungen, fehlende Urheberbenennung oder unzulässige Bearbeitungen können
Schadensersatz‑, Unterlassungs‑ und Kostenerstattungsansprüche nach sich ziehen. Die Berechnung erfolgt in der
Regel auf Basis der jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto‑Marketing (MFM).

§ 5 Vergütung

(1) Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung. Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, richtet sie sich nach
den marktüblichen Honoraren unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen MFM‑Honorarempfehlungen.

(2) Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Durch den Auftrag entstehende Zusatzkosten (z. B. Modelhonorare, Visagistik, Requisiten, Locationmieten,
Reisekosten, Technik, Genehmigungen) sind nicht im Grundhonorar enthalten und vom Auftraggeber zu tragen.

(4) Der Honoraranspruch ist mit Ablieferung des Bild‑ oder Filmmaterials fällig. Bei Teillieferungen ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeder Teillieferung fällig.

(5) Das Fotostudio ist berechtigt, bei umfangreichen Produktionen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem
bereits erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

(6) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Material vom Auftraggeber nicht
veröffentlicht oder genutzt wird.

(7) Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Haftung

(1) Der Auftraggeber versichert, dass alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Einwilligungen,
Rechte und Freigaben vorliegen (z. B. von abgebildeten Personen, Eigentümern von Locations, Marken‑ oder
Urheberrechtsinhabern).

(2) Das Fotostudio haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, sofern der Auftraggeber die erforderlichen
Einwilligungen nicht oder nicht vollständig eingeholt hat. Der Auftraggeber stellt das Fotostudio von
entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

(3) Für Stock‑Material, das vom Fotostudio selbst erstellt und lizenziert wird, gewährleistet das Fotostudio,
dass keine Rechte Dritter verletzt werden, sofern der Lizenznehmer das Material im vertraglich vereinbarten
Umfang nutzt.

(4) Das Fotostudio haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haftet das Fotostudio nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(5) Eine Haftung für Datenverlust wird nur übernommen, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass die Daten
aus dem übergebenen Material in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Das Fotostudio verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung
und auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung
auf www.mazelle.de.

(2) Das Fotostudio verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.

(3) Aufnahmen, die im Rahmen von Auftragsproduktionen entstehen, werden – vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen – nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers zu Werbezwecken des Fotostudios verwendet. Eine
gesonderte Einwilligung kann im Rahmen des Auftrags vereinbart werden.

§ 8 Stornierung / Rücktritt des Auftraggebers

(1) Allgemeine Bestimmungen

(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Mazelle Photography Fotostudio®.

(2) Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Locationmieten, Modelhonorare, Technik, Reisekosten, Genehmigungen, Materialkosten) sind unabhängig von den nachfolgenden Fristen vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder einer kurzfristigen Absage am Tag der Produktion wird das volle vereinbarte Honorar fällig.

(4) Das Fotostudio behält sich vor, bei höherer Gewalt den Termin zu verschieben. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei Naturkatastrophen, extremen Wetterbedingungen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, staatlichen oder behördlichen Maßnahmen (z. B. Dreh‑ oder
Veranstaltungsverbote, Sperrungen, Quarantäneanordnungen), Krieg, Terror, politischen Unruhen, Pandemien, Epidemien, großflächigen Stromausfällen, technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Fotostudios sowie allen vergleichbaren Ereignissen, die unvorhersehbar,
unvermeidbar und außerhalb der Kontrolle des Fotostudios liegen.

Den folgenden Ereignissen stehen Fälle höherer Gewalt gleich, sofern sie nachweislich unvorhersehbar und unvermeidbar waren: plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, Ausfall von Schlüsselpersonen, Ausfall von Technik trotz ordnungsgemäßer Wartung sowie unvorhersehbare Verkehrs‑ oder
Transporthindernisse. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

(2) Stornierung von Fotografische Leistungen

(1) Bei Stornierung eines verbindlich gebuchten Termins gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 31 Tage vorher: kostenfrei
  • 30 bis 15 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
  • 14 bis 4 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 72 bis 48 Stunden vor dem Termin: 75% des vereinbarten Honorars
  • unter 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

(2) Bereits entstandene Kosten (z. B. Locationmieten, Modelhonorare, Reisekosten, Materialkosten) sind unabhängig von den Stornierungsfristen vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder kurzfristiger Absage am Tag der Produktion wird das volle Honorar fällig.

 (4) Das Fotostudio behält sich vor, bei höherer Gewalt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 den Termin zu verschieben.
Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

(3) Stornierung von Filmproduktionen

(1) Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Filmproduktion gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 31 Tage vorher: kostenfrei
  • 30–15 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Produktionshonorars
  • 14–4 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Produktionshonorars
  • 72–48 Stunden vorher: 75 % des vereinbarten Produktionshonorars
  • unter 48 Stunden: 100 % des vereinbarten Produktionshonorars

(2) Bereits entstandene Kosten (z. B. Technik, Crew, Requisiten, Setbau, Genehmigungen, Reisekosten) sind unabhängig von den Stornierungsfristen vollständig vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Bei Filmproduktionen mit externen Dienstleistern (z. B. Ton, Licht, Kamera, Drohne, Maske, Schauspieler) gelten zusätzlich deren Stornobedingungen.

 (4) Das Fotostudio behält sich vor, bei höherer Gewalt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 den Termin zu verschieben.
Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

(4) Stornierung von Model‑Bookings

(1) Bei Stornierung eines verbindlich gebuchten Modells gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 31 Tage vorher: kostenfrei
  • 30–15 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Modelhonorars
  • 14–4 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Modelhonorars
  • 72–48 Stunden vorher: 75 % des vereinbarten Modelhonorars
  • unter 48 Stunden: 100 % des vereinbarten Modelhonorars

(2) Bereits entstandene Kosten (z. B. Anreise, Vorbereitung, Styling, Garderobe) sind vollständig zu erstatten.

(3) Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder kurzfristiger Absage am Produktionstag wird das volle Modelhonorar fällig.

(4) Bei Model‑Bookings über Agenturen gelten zusätzlich die Stornobedingungen der jeweiligen Agentur.

(5) Das Fotostudio behält sich vor, bei höherer Gewalt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 den Termin zu verschieben.
Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

(5) Stornierung von Location‑Mieten

(1) Bei Stornierung einer verbindlich gebuchten Location gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 31 Tage vorher: kostenfrei
  • 30–15 Tage vorher: 30 % der vereinbarten Locationmiete
  • 14–4 Tage vorher: 50 % der vereinbarten Locationmiete
  • 72–48 Stunden vorher: 75 % der vereinbarten Locationmiete
  • unter 48 Stunden: 100 % der vereinbarten Locationmiete

(2) Bereits entstandene Kosten (z. B. Genehmigungen, Reinigung, Technik, Transport) sind vollständig zu erstatten.

(3) Bei Locations von Drittanbietern gelten zusätzlich die Stornobedingungen der jeweiligen Locationbetreiber.

 (4) Das Fotostudio behält sich vor, bei höherer Gewalt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 den Termin zu verschieben.
Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

(6) Stornierung von Workshops / Coachings

(1) Bei Stornierung eines Workshops oder Coachings gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 31 Tage vorher: kostenfrei
  • 30–15 Tage vorher: 30 % der Teilnahmegebühr
  • 14–4 Tage vorher: 50 % der Teilnahmegebühr
  • 72–48 Stunden vorher: 75 % der Teilnahmegebühr
  • unter 48 Stunden: 100 % der Teilnahmegebühr

(2) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden entsprechend der vorstehenden Regelungen verrechnet.

(3) Bei Nichterscheinen des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

(4) Das Mazelle Photography Fotostudio® behält sich vor, Workshops oder Coachings aus organisatorischen Gründen oder bei höherer Gewalt gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 4 zu verschieben oder abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Fotostudios in 18556 Dranske, Deutschland.

Stand: 20.03.2026

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